AGB der Kampagnenreiter GmbH

Stand 10.2022

1. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrags sind Leistungen des Auftragnehmers im Bereich der Suchmaschinenoptimierung (SEO).

2. Grundsätze Suchmaschinenoptimierung

(1)       Ziel ist es, dass die Website des Kunden bei der Eingabe bestimmter, zwischen den Vertragsparteien vereinbarter relevanter Suchbegriffe (im Folgenden: „Keywords“) in Suchmaschinen durch Suchmaschinen-Nutzer auf einer höheren Position gelistet wird als dies derzeit der Fall ist. Eine bestimmte Suchmaschinen-Platzierung ist nicht geschuldet.

(2)       SEO ist ein langfristiger und dauerhafter Prozess. Bis zur Sichtbarkeit erster Ergebnisse bei der Positionierung kann es mehrere Monate dauern. Die Suchmaschinen-Platzierung ist zudem von einer Vielzahl von Faktoren abhängig. Diese werden durch die Suchmaschinenbetreiber kontinuierlich angepasst und sind nicht immer öffentlich bekannt. Daher kann auch eine Verschlechterung der Suchmaschinenplatzierung oder eine Entfernung der Website aus dem Index der Suchmaschine nicht ausgeschlossen werden.

3. OnPage-Leistungen

(1)       Ist eine OnPage-Optimierung vereinbart, wird der Auftragnehmer dem Kunden, je nach Ergebnis der Analyse der Website des Kunden, Vorschläge zur Verbesserung der Seitenstruktur, der Inhalte der Website, der Titel der einzelnen Seiten und Unterseiten, der Überschriften, der Meta-Daten und der Bildbeschreibungen unterbreiten und anschließend – je nach Wunsch des Kunden – umsetzen.

(2)       Der Auftragnehmer wird dem Kunden abhängig von dessen Angaben zu seinem Waren- bzw. Dienstleistungsangebot und zur Zielgruppe Vorschläge für Keywords unterbreiten sowie die vom Kunden festgelegten Keywords bei der Suchmaschinenoptimierung der Website des Kunden berücksichtigen.

(3)       Der Auftragnehmer wird zudem technische Empfehlungen aussprechen und dem Kunden bei Fragen und der Umsetzung von Website-Umzügen, -Redesigns, -Relaunches sowie technischen Optimierungen beratend zur Seite stehen, sofern sich diese Änderungen positiv auf die Sichtbarkeit im Internet auswirken.

4. OffPage-Leistungen

(1)       Ist eine OffPage-Optimierung vereinbart, wird der Auftragnehmer prüfen, ob die Quantität und / oder die Qualität der Verlinkungen von dritten Websites auf die Website des Kunden (Backlinks) verbessert werden kann und – wenn ja – entsprechende Vorschläge unterbreiten sowie diese Vorschläge – je nach Wunsch des Kunden – umsetzen. Dies bezieht sich sowohl auf kostenlose Backlinks als auch kostenpflichtige Backlinks.

(2)       Wurden regionale OffPage-Leistungen beauftragt, sind darin mindestens 20 und maximal 60 Branchenbucheinträge enthalten. Die konkrete Anzahl der Branchenbucheinträge ist abhängig von der Branche und der Zielgruppe des Kunden.

5. Regelmäßige Prüfung durch Auftragnehmer und regelmäßiges Reporting an Kunde

(1)       Der Auftragnehmer stellt dem Kunden – je nach Vereinbarung – monatlich, quartalsweise oder jährlich einen SEO-Report zur Verfügung, aus dem das aktuelle Ranking der für die Website vereinbarten Keywords des Kunden ersichtlich sind. Zudem erhält der Kunde eine übersichtliche Tabelle mit den platzierten kostenlosen bzw. kostenpflichtigen Backlinks.

(2)       Der Auftragnehmer wird mindestens einmal pro Monat automatisiert die wichtigsten SEO-relevanten Parameter und das aktuelle Ranking der Website in der Suchmaschine auf relevante Veränderungen prüfen. Im Falle einer relevanten Veränderung wird er den Kunden hierüber innerhalb von 3 Arbeitstagen informieren und Vorschläge zu geeigneten Maßnahmen unterbreiten.

6. Zusatzleistungen

(1)       Über die im Vertrag vereinbarten Leistungen hinausgehende Leistungen müssen gesondert zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden. Dies gilt z.B. für Projektmanagement, Texterstellung, Entwicklerleistungen, Workshops, Schulungen und sonstige Beratungsleistungen.

(2)       Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, erhält der Auftragnehmer für solche Zusatzleistungen eine vom zeitlichen Aufwand abhängige Vergütung gemäß dem zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Stundensatz. Die Stundensätze werden projektspezifisch vor der Erbringung der Zusatzleistung festgesetzt.

(3)       Alle im Vertrag genannten Beträge sind Netto-Beträge zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %).

7. Mitwirkungspflichten des Kunden

(1)       Der Kunde ist verpflichtet, den Auftragnehmer bei der Suchmaschinenoptimierung bestmöglich zu unterstützen, insbesondere indem er umfassende Angaben zur Zielgruppe und zu möglichen Keywords macht.

(2)       Der Kunde verschafft dem Auftragnehmer Zugänge für die Website, den Hoster und für Tools (z.B. Google Search Console, Google Analytics, Google Business Profil), die der Auftragnehmer für die Erfüllung der im Vertrag festgelegten Leistungen benötigt.

(3)       Sofern der Kunde den Anbieter mit OnPage-Leistungen beauftragt hat, hat der Kunde alle Daten und Programme vor Beginn der Optimierungsarbeiten zu sichern. Nach Beginn der Arbeiten hat er alle Daten und Programme regelmäßig, mindestens ein Mal pro Woche, zu sichern.

(4)       Texte werden erst online gestellt, wenn der Kunde diese ausdrücklich freigegeben hat. Der Kunde wird daher die ihm zur Freigabe geschickten Texte unverzüglich prüfen und dem Auftragnehmer die Freigabe erteilen bzw. Änderungswünsche mitteilen.

8. Urheberrechte, Nennung als Urheber und Urhebernutzungsrechte

(1)       Sofern der Auftragnehmer Texte und / oder Fotos bzw. Bilder verwendet, verpflichtet sich der Auftragnehmer, sicherzustellen, dass er über die entsprechenden Nutzungsrechte verfügt.

(2)       Sofern der Auftragnehmer selbst Urheber der Texte und / oder Fotos bzw. Bilder ist, ist der Kunde nicht verpflichtet, den Auftragnehmer bei deren Verwendung als Urheber zu nennen. Der Auftragnehmer behält alle Urheberrechte und Urhebernutzungsrechte an den von ihm erstellten Arbeitsergebnissen (Konzepte, Programmierarbeiten, Texte, Bilder, Fotos, etc.), dem Kunden wird aber an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Dieses einfache Nutzungsrecht schließt ein unbeschränktes Bearbeitungsrecht mit ein und das Recht, die Arbeitsergebnisse nicht nur für die vertragsgegenständliche Website des Kunden sondern insbesondere auch für andere Websites, Online-Verkaufsplattformen (z.B. amazon, ebay), Online-Preissuchmaschinen (z.B. idealo, geizhals) und Online-Werbeplattformen (z.B. Social-Media-Kanäle) zu nutzen. In Bezug auf mögliche negative Folgen einer solchen mehrfachen Verwendung im Internet (sog. duplicate content) wird auf Ziffer 9 dieser AGB verwiesen.

(3)       Sofern der Kunde dem Auftragnehmer Texte und / oder Fotos bzw. Bilder zur Verfügung stellt, verpflichtet sich der Kunde, sicherzustellen, dass er über die entsprechenden Nutzungsrechte verfügt.

(4)       Sofern der Kunde den Auftragnehmer beauftragt hat, namens und in Vollmacht des Kunden Nutzungsrechte zu erwerben (z.B. Erwerb von Bildlizenzen über Bilddatenbanken, von Plugins, von Backlinks), wird der Auftragnehmer dem Kunden unverzüglich die entsprechenden Unterlagen (insb. Lizenzvertrag) zukommen lassen.

9. Hinweis auf mögliche negative Folgen bei mehrfacher Verwendung von Arbeitsergebnissen im Internet (insb. duplicate content)

Verwendet der Kunde Arbeitsergebnisse nicht nur für die vertragsgegenständliche Website sondern unverändert oder zumindest weitgehend unverändert auch auf anderen Websites bzw. anderen Online-Plattformen, kann dies negative Auswirkungen auf die Suchmaschinen-Platzierung haben (sog. duplicate content).

10. Onlinestellung erst nach Freigabe durch Kunde / keine Haftung für Fehler in Texten

Der Auftragnehmer stellt Texte erst dann online, wenn der Kunde diese zuvor ausdrücklich in Textform (z.B. E-Mail, Fax) freigegeben hat. Der Kunde ist verpflichtet, die Texte auf inhaltliche Richtigkeit und berufsrechtliche Zulässigkeit (z.B. berufsbezogene Werbeverbote) zu überprüfen bzw. von fachkundigen Dritten überprüfen zu lassen. Der Auftragnehmer prüft die Texte lediglich auf ihre Eignung in Bezug auf SEO. Eine Haftung des Auftragnehmers wegen inhaltlicher Fehler und / oder berufsrechtlicher Verstöße ist ausgeschlossen.

11. Einbau von Links auf externe Websites

(1)       Sofern der Auftragnehmer von der Website des Kunden auf externe Websites verlinkt, verpflichtet sich der Auftragnehmer, bei Setzen des Links zu prüfen, dass auf der verlinkten Website zum Zeitpunkt der Prüfung keine rechtswidrigen Inhalte eingebunden sind. Eine fortlaufende Prüfung der externen Website findet nur statt, wenn dies vom Kunden separat beauftragt und vergütet wird.

(2)       Sofern der Kunde dem Auftragnehmer mitteilt, dass auf der verlinkten Website rechtswidrige Inhalte veröffentlich sind, wird der Auftragnehmer den Link unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Arbeitstagen entfernen.

12. Einschränkung Tätigkeit für Konkurrenten des Kunden

(1)       Der Auftragnehmer darf – auch während der Laufzeit des Vertrags – Aufträge von Kunden aus der gleichen oder einer ähnlichen Branche annehmen und ausführen.

(2)       Für regionale Kunden: Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, während der Laufzeit des Vertrages keine OnPage- oder OffPage-Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung von Websites Dritter vorzunehmen, sofern und soweit der Dritte ein direkter Konkurrent des Kunden ist und sofern und soweit sich die Suchmaschinenoptimierung auf die gleichen Keywords bezieht. Als direkter Konkurrent gilt ein Dritter, der in der gleichen Branche und in der gleichen Stadt wie der Kunde tätig ist und innerhalb eines Umkreises von 20 km um den Standort des Kunden seinen Standort hat.

(2)       Für reine Online-Shops: Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, während der Laufzeit des Vertrages keine OnPage- oder OffPage-Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung von Websites Dritter vorzunehmen, sofern und soweit der Dritte ein direkter Konkurrent des Kunden ist und sofern und soweit sich die Suchmaschinenoptimierung auf die gleichen Keywords bezieht. Als direkter Konkurrent gilt ein Dritter, der in der gleichen Branche wie der Kunde tätig ist, im Wesentlichen das gleiche Sortiment wie der Kunde anbietet und im Wesentlichen auf die gleiche Zielgruppe wie der Kunde ausgerichtet ist.

13. Informationspflicht und Freistellung bei Inanspruchnahme durch Dritte

(1)       Die Vertragsparteien werden sich gegenseitig über etwaige Rechtsstreitigkeiten mit Dritten im Zusammenhang mit Leistungen der SEO-Maßnahmen der Website unverzüglich in Textform informieren und das weitere Vorgehen abstimmen.

(2)       Der Kunde stellt den Auftragnehmer für den Fall der Inanspruchnahme wegen vermeintlichen oder tatsächlichen Verletzungen von Rechten Dritter aufgrund von Inhalten der Website, für die der Kunde nach diesem Vertrag verantwortlich ist, unverzüglich von sämtlichen sich aus der Rechtsverletzung ergebenden etwaigen Ansprüchen Dritter frei.  Etwaige notwendige Kosten bzw. Aufwendungen zur Abwehr solcher Ansprüche, insbesondere Rechtsanwaltskosten, hat der Kunde dem Auftragnehmer nach Vorlage geeigneter Belege unverzüglich zu erstatten.

14. Dienstleistungsvertrag / keine Gewährleistung wegen Mängeln

Der Auftragnehmer erbringt im Rahmen der Suchmaschinenoptimierung lediglich Dienstleistungen. Ein bestimmter Erfolg der SEO-Maßnahmen ist nicht geschuldet (z.B. bestimmte Suchmaschinenplatzierung).  Daher hat der Kunde auch keine Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln.

15. Haftung des Auftragnehmers

(1)       Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2)       Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt sind. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch 5.000 €.

(3)       Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, entgangenen Gewinn und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.

(4)       Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine etwaige gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung.

(5)       Soweit die Haftung nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Erfüllungsgehilfen, Subunternehmern und / oder gesetzlichen Vertretern des Auftragnehmers.

16. Vertraulichkeit

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche Informationen, die ihm im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Er darf diese nur zur Erfüllung dieses Vertrages, zur Erfüllung gesetzlicher, steuerlicher oder behördlicher Pflichten bzw. Anordnungen sowie zur Wahrung berechtigter Interessen (z.B. Durchsetzung von Ansprüchen, Abwehr von Ansprüchen) verwenden.

Als vertraulich gelten Informationen, die vom Kunden ausdrücklich als vertraulich bezeichnet wurden oder die offenkundig als vertraulich anzusehen sind.

17. Datenschutz

Auftragnehmer und Kunde verpflichten sich, im Zusammenhang mit diesem Vertrag die Vorgaben des Datenschutzes, insbesondere der EU-DSGVO und des BDSG, einzuhalten.

18. Schlussbestimmungen

(1)       Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht, weder mündliche noch in Textform noch in Schriftform.

(2)       Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. Abweichend davon sind auch formlos getroffene Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags wirksam, wenn sie Individualabreden im Sinne von § 305b BGB sind. Die Vertragsparteien verpflichten sich, solch formlos getroffene Änderungen oder Ergänzungen zur Beweiserleichterung nachträglich in Schriftform niederzulegen.

(3)       Sind oder werden einzelne Bestimmungen des Vertrags unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

(4)       Auf den Vertrag ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.

(5)       Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers.